Erneuerbare Energien

Förderung für Solaranlagen und Stromspeicher 2025

Die im Haushalt 2025 bereitgestellte Fördersumme in Höhe von 80.000 Euro für die dritte Runde des städtischen Solarförderprogramms "Zukunft solar" sind bereits aufgebraucht. 

Es können im Jahr 2025 keine Anträge für eine Förderung gestellt werden.


Untenstehend finden Sie Informationen zu dem generellen Ablauf des Antrags- und Förderverfahrens.

 Achten Sie bitte darauf, dass das Antragsverfahren vorsieht, dass Anträge gestellt und genehmigt werden bevor die Anlage installiert wird. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn schließt eine Förderung aus, Angebote dürfen aber jederzeit eingeholt werden.

Das sind die Schritte zur Beantragung von Fördermitteln nach der Förderrichtlinie für Stromspeicher und Solaranlagen:

1.     Formular ausfüllen: Füllen Sie das Formular digital oder ausgedruckt handschriftlich aus.

2.     Abschicken oder einwerfen

  • Per E-Mail an: umwelt@bad-camberg.de
  • Oder per Post an: Stadt Bad Camberg, Umweltreferat, Am Amthof 15, 65520 Bad Camberg

3.     Positiven Bescheid abwarten 

4.     Anlage errichten und anmelden:

  • Beginnen Sie erst nach Erhalt des positiven Bescheids mit der Errichtung und Installation der Anlage.
  • Melden Sie die Anlage im Marktstammdatenregister und bei der Syna an (keine Syna-Anmeldung für Mini-PV.-Anlagen erforderlich)

5.     Erforderliche Unterlagen einreichen:

  • Vordruck “Fertigstellung”
  • Nachweis der Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (jeweils für Anlage und Speicher, falls beides beantragt wurde)
  • Nachweis der Anmeldung bei der Syna (jeweils für Anlage und Speicher, falls beides beantragt wurde, ausgenommen Mini-PV-Anlagen)
  • Schlussrechnung
  • Einverständniserklärung des Hauseigentümers/Hauseigentümerin (bei Eigentümergemeinschaft, Pächter- oder Mietverhältnis)
  • Nachweis einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung (nur bei Denkmalschutz)

6.     Auszahlung auf das angegebene Konto: Die Auszahlung erfolgt auf das im Vordruck “Fertigmeldung” angegebene Konto, nach Kontrolle der vollständig eingereichten Unterlagen


Bitte beachten Sie folgende Hinweise zur Beantragung der Förderung

  •  Die Installation der Anlagen darf erst nach Erhalt des positiven Bescheids erfolgen, da sonst die Förderfähigkeit erlischt.
  • Die Höhe des Förderbetrags richtet sich nach der Leistung in kWp oder kWh. Bei Mini-PV-Anlagen erfolgt ein pauschaler Förderbetrag bis 800 Watt (Wechselrichter). Bei Solarthermie-Anlagen wird die Höhe des Förderbetrags anhand der m² Solarkollektoren berechnet. Die Förderhöchstsumme liegt pro Gebäude bei maximal 1500,00 Euro. Wenn nur ein Speicher beantragt wird, liegt die maximale Fördersumme bei 1.000,00 Euro.
  • Die Auszahlung des Förderbetrags erfolgt entsprechend der tatsächlich installierten Leistung, nicht nach der beantragten Leistung.
  • Nach der Installation der Anlage müssen alle benötigten Unterlagen unaufgefordert eingereicht werden.

Bei den benötigten Unterlagen handelt es sich um:

- Fertigstellungsformular (dem Zuwendungsbescheid anhängig) 

- Nachweis der Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (jeweils für Anlage und Speicher, falls beides beantragt wurde)

- Nachweis der Anmeldung bei der Syna (jeweils für Anlage und Speicher, falls beides beantragt wurde, ausgenommen Mini-PV-Anlagen)

- Kaufbelege bzw. Rechnungen mit Angaben zur Fachfirma, der Gesamtkosten und der tatsächlich installierten Leistung (W bzw. kWp)

- Bei Gebäuden, die als Kulturdenkmal im Sinne des Denkmalschutzgesetzes eingestuft sind, ist der Nachweis einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung bei Antragstellung zu erbringen

- Einverständniserklärung des Hauseigentümers/ der Hauseigentümerin, falls nicht identisch mit dem Antragssteller


  • Erst wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen, kann eine Auszahlung der Förderung erfolgen.


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