Ihr Weg zur Kur

Die ambulante Badekur

Was ist eine ambulante Badekur?
Die ambulante Badekur, oft auch als "ambulante Vorsorgeleistung", oder "offene Badekur" bezeichnet, ist eine Maßnahme, die mehr und mehr von Versicherten in Anspruch genommen wird, bei denen eine intensive stationäre Rehabilitation noch nicht notwendig, aber ein komplexes Therapieprogramm über 2 bis 3 Wochen der Gesundheit förderlich ist.

Der Weg zur Kur
Bei dieser Kurform können der Kurort und die Unterkunft im Einvernehmen mit Ihrem Arzt frei gewählt werden. Die gesetzlichen Krankenkassen sowie die privaten Versicherungsträger/Beihilfestellen übernehmen die vollen Kosten der ärztlichen Behandlungen und 90 Prozent der Kurmittelkosten, d.h. die Anwendungen, die der Kurarzt vor Ort verordnet. Zu den übrigen Kosten wie die Unterkunft und Verpflegung kann die Krankenkasse einen pauschalen Zuschuss bis zu Euro 13,- pro Tag gewähren. Bei einem zweiwöchigen Aufenthalt ist bei einigen Krankenkassen ein pauschaler Zuschuss von 100,- Euro möglich. Diese Kurform können Sie nach heutigem Stand alle 3 Jahre bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse beantragen.

Die Ärztin bzw. der Arzt
Ihr behandelnder Arzt (Hausarzt, Orthopäde usw.) wird die medizinische Notwendigkeit einer Kur feststellen und Ihnen beim Ausfüllen des Kurantrags an die Krankenkasse behilflich sein.

Die Genehmigung
Bad Camberg ist als Kneippheilbad staatlich anerkannt. Die Therapieambulanz MEDIAN Hohenfeldklinik Tel: 06434/29926 ist für die "ambulante Badekur" zugelassen. Aus diesem Grund ist eine "offene Badekur" hier im Ort durch Ihren Versicherungsträger bezuschussbar. Ihr Kurantrag reichen Sie bei Ihrem/er Versicherungsträger/Beihilfestelle oder Krankenkasse ein. Dort prüft der medizinische Dienst Ihren Antrag und empfiehlt, die Kur zu genehmigen oder abzulehnen. Achtung: Prüfen Sie eine eventuelle Ablehnung genau, da bei Erstantrag oftmals nur nach Aktenlage entschieden wird. In diesem Falle können Sie Widerspruch einlegen.

Vor Kurantritt
Wenn Ihre Kur genehmigt wurde, erhalten Sie eine schriftliche Benachrichtigung sowie die Kostenübernahmebescheinigung für den Kurarzt (Badearzt- oder Kurarztschein). Dieser Schein bevollmächtigt den am Kurort ansässigen Badearzt zur Verordnung aller medizinischen/therapeutischen Maßnahmen. Unsere Badearzt Prof. Dr. Gündling, (Sebastian-Kneipp-Straße 4, Tel: 06434/4946) befindet sich nur wenige Meter entfernt von der Therapieambulanz MEDIAN Hohenfeldklinik Bad Camberg.

Aufenthalt
Wenn Sie die schriftliche Bestätigung erhalten haben, wählen Sie den Zeitraum und nehmen wegen eines Termines Kontakt mit dem Badearzt auf, der die entsprechenden Anwendungen verschreibt. Danach können Sie die Behandlungstermine mit der Therapieambulanz MEDIAN Hohenfeldklinik ( Tel. 06434 29 926) machen.