Rathaus der Stadt Bad Camberg

Keine Umleitung über Feld- und Wirtschaftswege


Hierzu gab es im Vorfeld verschiedene Abstimmungstermine unter anderem mit Polizei, ÖPNV-Vertretern, Stadtbauamt, Verkehrsbehörde. Allen Beteiligten sind die starken Beeinträchtigungen bewusst, viele Varianten wurden erörtert und schließlich die jetzigen Umleitungsstrecken ausgewählt.

Die bei einfacher Betrachtung naheliegende Variante, den Verkehr über Wirtschaftswege (Verlängerung Emsstraße) zu leiten und die für Begegnungsverkehr mangelnde Fahrbahnbreite dann gegebenenfalls durch eine Baustellenampelanlage und einspurigen Verkehr zu kompensieren, ist aus verschiedenen Gründen nicht umsetzbar:

Bei Freigabe dieser Wege liegt die Verkehrssicherungspflicht und damit die Haftung für Schäden, die sich aus der eigentlich nicht vorgesehenen Nutzung ergeben, bei der Stadt Bad Camberg.

Für einen kurzen Zeitraum und wenig zu erwartenden Verkehr könnte man hier vielleicht noch bewusst auf Risiko gehen. Wir reden hier aber von rund einem halben Jahr Dauer und sehr hohem Verkehrsaufkommen. Für diesen Zeitraum wäre von starkem Rückstau an den Baustellenampeln und langen Räumungsphasen der Wegstrecke auszugehen.
Für Einsatzfahrzeuge, wie z. B. Krankenwagen und Feuerwehrfahrzeuge, hätte dies enorme Verzögerungen zur Folge, wenn ein Einsatz im Gewerbegebiet oder auf der BAB 3 ansteht. Die Beeinträchtigungen für die Landwirtschaft, die die eigentlich Nutzungsberechtigten darstellt, sind ein weiteres Problem.

Mit den Landwirten der Kernstadt hat Bürgermeister Jens-Peter Vogel kürzlich nach einer Lösung für die Erntezeit gesucht, welche möglichst wenig Einschränkungen für die Anlieger zur Folge hat. Heutige Maschinen beanspruchen einen großen Teil der vorhandenen Fahrbahnbreite, so dass in Teilen der Eichendorff-, Grillparzer- und Hölderlinstraße zusätzliche Haltverbote während der Erntezeit angeordnet werden mussten. Landwirte und Bürgermeister bitten die betroffenen Anlieger um Verständnis.

Die vor der Bahnbrücke angebrachten Poller sind so gestaltet, dass Einsatzfahrzeuge und landwirtschaftliche Fahrzeuge sie passieren können.

Diejenigen, die diese jüngst erst entfernt und in der Folge zerstört haben, um einige Minuten Fahrzeit abzukürzen, haben sich zwar „nur“ wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und Sachbeschädigung zu verantworten, sollten sich aber auch bewusst sein, dass unter Umständen auch Opfer nicht rechtzeitig ankommender Rettungsfahrzeuge auf ihrem Gewissen lasten.

Seitens der Stadtverwaltung wird mit einem Mix von baulichen Maßnahmen (=Poller) und Kontrollen im Rahmen der personellen Kapazitäten versucht, diesen Bereich für die vorgenannten Nutzungen frei zu halten.