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Vollsperrung der Neugasse im Stadtteil Erbach
Für diese Arbeiten ist die Vollsperrung der Neugasse erforderlich.
Die Neugasse kann in der 38. Kalenderwoche nur bis zum Grundstück „Neugasse 36“ befahren werden. Für die Anwohner der Neugasse 38-44 gibt es eine gesondert ausgeschilderte Umleitung.