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Stadtverordnetenversammlung beschließt Änderung der Hundesteuersatzung und Anpassung der Hundesteuer
Die wichtigsten Änderungen sind im Einzelnen, dass bei der Anmeldung eines Hundes zukünftig ein Farbfoto des Tieres abgegeben werden muss. Eine weitere Änderung betrifft die Befreiung von der Hundesteuer bei Schwerbehinderung. Für die Befreiung ist ein Ausbildungsnachweis des Tieres notwendig. Für bereits angemeldete Hunde muss nichts nachgereicht werden, die Änderungen betreffen nur Neuanmeldungen.
Diese zwingend notwendigen Änderungen nutzt die Stadt Bad Camberg durch Beschluss vom 21. März der Stadtverordnetenversammlung, um auch die seit Januar 2016 nicht mehr veränderten Steuersätze für das Halten von Hunden auf ein aktuell übliches Niveau anzupassen, so wie es auch in den Nachbarkommunen vorzufinden ist.
Um unnötigen Verwaltungsaufwand und damit Kosten zu sparen, werden üblicherweise aufgrund geänderter gesetzlicher Vorgaben ohnehin anstehende Satzungsänderungen dazu genutzt, auch die in der jeweiligen Satzung geregelten Steuersätze auf das jeweils aktuelle Vergleichsniveau anzuheben, um zu vermeiden, dass die Satzung im Abstand von wenigen Jahren immer wieder überarbeitet werden muss.
Die neuen Steuersätze gestalten sich wie folgt: Der Steuersatz für Ersthunde wird von 48 Euro auf 60 Euro angehoben, während die Steuersätze für Zweithunde von 96 Euro auf 100 Euro und für Dritt- und weitere Hunde von 96 Euro auf 130 Euro steigen. Dies entspricht beispielsweise den bereits seit drei Jahren gültigen Hundesteuersätzen der Nachbarkommune Hünfelden.
Die Hundesteuer ist für das laufende Jahr wie immer am 1. Juli zu entrichten.
Die Stadtverwaltung Bad Camberg lädt Hundehalterinnen und -halter dazu ein, sich über die genauen Änderungen und die neuen Steuersätze zu informieren. Für weiterführende Informationen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung gerne zur Verfügung.
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