Rathaus der Stadt Bad Camberg

Inbetriebnahme der versenkbaren Poller im Marktplatzbereich am 31. August 2024 


Mit der Inbetriebnahme soll die bisher und seit einigen Jahren schon geltende Regelung, welche die Befahrbarkeit des Marktplatzes zwischen Samstag 14:00 Uhr und Sonntag 22:00 für den Fahrzeugverkehr ausnahmslos untersagt, besser umgesetzt werden. Bislang wurde versucht, diese Sperrung an den Wochenenden durch das Verkehrszeichen 250 und mobile Absperrschranken durchzusetzen. Ein Verstoß ist laut Bußgeldkatalog des Bundesverkehrsministeriums mit einem Bußgeld von mindestens 50 Euro belegt. Eine Ausnahme von dieser Sperrung an den Wochenenden war bislang auch für die Anliegerinnen und Anlieger des Marktplatzes und die dort ansässigen Einzelhändler nicht vorgesehen. 

In der jüngeren Vergangenheit war zu beobachten, dass dieses Durchfahrtsverbot am Wochenende zunehmend missachtet wurde, wodurch eine Autofreiheit am Wochenende, die gerade für Touristen, Gäste, Familien mit Kindern bzw. ältere Menschen die Aufenthaltsqualität auf dem Marktplatz deutlich hebt, nur noch bedingt gegeben war.  

Die städtischen Gremien haben daher bereits vor längerer Zeit den Einbau versenkbarer Poller beschlossen. Dieses Projekt wurde seitens der Stadtverwaltung in den vergangenen Monaten, unter Beteiligung der betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner sowie Einzelhändler, umgesetzt. In zwei Treffen mit den Betroffenen, wurden wertvolle Hinweise herausgearbeitet, Pollerstandorte entsprechend anzupassen. Darüber hinaus wurden für die meisten der vorgetragenen Probleme seitens der Verwaltung gute Lösungen gefunden.

Durch die versenkbaren Poller wird zum einen eine seit Jahren geltende verkehrsrechtliche Regelung wirksam umgesetzt, zum anderen wird eine legale Zufahrtsberechtigung während der Sperrzeiten am Wochenende für alle Anliegerinnen und Anlieger sowie Einzelhändler geschaffen, die den Marktplatz somit künftig auch während der Sperrzeiten am Wochenende zulässig und ohne das Risiko eines Bußgeldes befahren können.

Diese Zufahrtsberechtigung zur Befahrung des Marktplatzes auch während der Sperrzeiten wurde für alle Berechtigten mit einer unkomplizierten Handysteuerung umgesetzt.

Die Ausfahrt ist während der Sperrzeiten ist für ausnahmslos alle Fahrzeuge, die den Marktplatz während der Sperrzeiten verlassen möchten, jederzeit über die Obertorstraße und Bächelsgasse möglich. Der jeweilige Poller senkt sich automatisch beim Befahren der im Boden verlegten Induktionsschleife ab.

Neben der Attraktivitätssteigerung, die der Marktplatz und die ansässige Außengastronomie durch die Autofreiheit am Wochenende erfährt, kann in Zukunft bei Veranstaltungen auf manuelle Absperrmaßnahmen verzichtet werden, was die Sicherheit für alle erhöht. Darüber hinaus trägt die Flexibilität der versenkbaren Poller dazu bei, auch individuellen Belangen Rechnung zu tragen.

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