Rathaus der Stadt Bad Camberg

Kurzzeitparkplätze sollen Altstadtshopping erleichtern


Das Einkaufen in der Altstadt von Bad Camberg soll attraktiver werden. Auf Wunsch der Einzelhändler und des Vereins „Wir für Bad Camberg e.V. (WfBC)“ sowie aufgrund eines Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung wurden am Guttenbergplatz, am Kirchplatz und auf dem Parkplatz Bächelsgasse jeweils drei Kurzzeitparkplätze eingerichtet. Auf diesen Parkplätzen ist die maximale Parkdauer ab sofort grundsätzlich auf 30 Minuten begrenzt. Diese Regelung gilt während der gebührenpflichtigen Parkzeiten von Montag bis Freitag von 09.30 Uhr bis 19.00 Uhr und am Samstag von 09.30 Uhr bis 14.00 Uhr. Auf den Kurzzeitparkplätzen gilt zudem, wie überall auf den städtisch bewirtschafteten Parkflächen, die sogenannte Brötchenregelung, die eine kostenfreie Parkdauer von maximal 30 Minuten mit Parkschein ermöglicht.

Hintergrund dieser Neuregelung ist, dass viele Parkplätze im Bereich der Alt- und Innenstadt häufig über viele Stunden belegt sind und Kundinnen bzw. Kunden des örtlichen Einzelhandels daher lange einen Parkplatz suchen müssen, was das Einkaufserlebnis erschwert.  

Die Ausweisung der Kurzzeitparkplätze soll der Kundschaft der Altstadtgeschäfte während der Hauptöffnungszeiten daher künftig ein nahegelegenes Parken erleichtern. Ziel ist es, hierdurch das Einkaufen in der Altstadt attraktiver zu gestalten und die lokale Wirtschaft zu stärken, indem die Erreichbarkeit der Geschäfte erleichtert wird und schwerere Einkäufe nicht über weite Strecken zum Auto getragen werden müssen.

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