Verkehr

An den Osterfeiertagen gilt für den Marktplatz die gleiche Verkehrsregelung wie an Sonntagen


Diese wird mit den elektrischen Pollern in der bekannten Art und Weise durchgeführt.

Das bedeutet, dass am Karfreitag, 18. April und Ostermontag, 21. April die elektrischen Poller von 10 Uhr bis 23 Uhr hochgefahren werden. Die erteilten Berechtigungen zum Absenken der Poller bleiben an diesen Tagen aktiviert, sodass diese bei Bedarf genutzt werden können.

Grundsätzlich kommt die Sonntag-Regelung bei allen gesetzlichen Feiertagen zum Einsatz.

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