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Aufstellung des Bebauungsplanes für den Bereich „Am Sträßchen“, Stadtteil Bad Camberg
hier: Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Camberg hat in ihrer Sitzung am 29.08.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes für den Bereich „Am Sträßchen“, Stadtteil Bad Camberg beschlossen.Der konkrete Anlass zur Aufstellung des Bebauungsplanes ergibt sich aus der ständigen Nachfrage nach Wohnraum und Eigentumsbauland der Einwohner von Bad Camberg, insbesondere der Kernstadt.
Zurzeit kann die Stadt Bad Camberg im Bereich der Kernstadt keine freien Baugrundstücke anbieten. Vor allem besteht Nachfrage nach Baugrundstücken in einem Bereich, der sich auszeichnet durch eine ruhige und attraktive Lage, bei sehr guter überörtlicher verkehrlicher Anbindung und guter Erreichbarkeit von Schulen und Kindergärten. In dem zurzeit rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt Bad Camberg ist das zu beplanende Gebiet ausgewiesen als Siedlungsfläche Wohnbaufläche. Der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich zugehöriger Begründung und des nach Maßgabe der Anlage 1 zum Baugesetzbuch und den Umweltschutzgütern im Sinne von § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliederten Umweltbericht des Bebauungsplanes und die der Stadt sonst vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen und Informationen liegen in der Zeit vom
06. Dezember 2021 bis 21. Januar 2022
in Bad Camberg im Stadtbauamt, Verwaltungsgebäude III, Obertorstraße 10, 1. Stock zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Die Einsicht erfolgt während der allgemeinen Dienststunden
Dienstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
oder auch außerhalb dieser Zeiten nach Terminabsprache.
Es ist zu beachten, dass die Verwaltung am 24.12.2021 und am 31.12. 2021 geschlossen ist.
Während der Auslegungsfrist hat die Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Aufgrund der derzeitigen Situation hinsichtlich der Corona-Pandemie wird die Beteiligungsfrist auf 47 Tage ausgedehnt. Während dieser Zeit können Stellungnahmen zu der Planung schriftlich/per E-Mail oder mündlich/fernmündlich zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Bad Camberg vorgebracht werden.
Die amtliche Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen sind ebenfalls innerhalb der angegebenen Fristen über das Internetportal der Stadt Bad Camberg unter der Rubrik
http://www.bad-camberg.de/rathaus-politik/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen.html
sowie
http://www.bad-camberg.de/bauen-umwelt-wirtschaft/stadtplanung/bebauungsplaene-im-verfahren.html
sowie im zentralen Internetportal für die Bauleitplanung Hessen einsehbar.
Dem interessierten Bürger wird auch außerhalb der Öffnungszeiten im Stadtbauamt Einsicht in die Unterlagen gegeben, wenn dieser sich ankündigt. Vor dem Hintergrund der CORONA-PANDEMIE wird die Möglichkeit der telefonischen Vereinbarung (neben der Möglichkeit zur digitalen Einsichtnahme) als geeignete Maßnahme angesehen dem interessierten, mündigen und aufgeschlossenen Bürger als zweckentsprechende Organisationsmaßnahme im Rahmen der Auslegung die Planunterlagen zur Einsicht zur Verfügung zu stellen. Bitte halten Sie hierfür Ihren Impf- oder Testnachweis bereit. Die geltenden Hygienemaßnahmen sind zu beachten. Das Tragen einer Mund-Nase Maske ist vorgeschrieben.
Kontaktdaten sind:
Telefon: 06434 - 202 611 oder 202 615
E-Mail: Stadtbauamt @bad–camberg.de
Homepage: http://www.bad-camberg.de/
Zentr. Internetportal für Bauleitplanung des Landes Hessen: https://bauleitplanung.hessen.de
Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden parallel zur Öffentlichkeit beteiligt.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Planungsbüro (Ingenieurbüro SLE Schönherr) mit der Durchführung des Verfahrens gem. § 4b BauGB beauftragt worden ist.
Ausgelegt wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der Bebauungsplan bestehend aus:
- Plankarten mit Planzeichnung und textlichen Festsetzungen,
- Begründung und Umweltbericht,
- Rückläufe umweltbezogener abwägungsrelevanter Stellungnahmen hier:
- - Schreiben der AG Naturschutzverbände
- - Schreiben des Kreisausschusses des Landkreis Limburg-Weilburg
- - Schreiben des RP Gießen
- - Schreiben Abfallwirtschaftsbetrieb Limburg-Weilburg
- - Amt für Bodenmanagement Limburg
- - Versorger
- - HessenArchäologie
- - Private
- Umweltbezogene Rückläufe ohne Anregungen, Hinweise und Bedenken, hier:
- - Schreiben des Zweckverband Naturpark Taunus
- - Schreiben des Zweckverband Naturpark Taunus
Die oben genannten, vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen befassen sich im Wesentlichen mit folgenden Umweltthemen:
- Schutzgüter: Artenschutz, Boden, Bergbau, vorhandene Vegetation, Wasserwirtschaftliche Belange incl. Grundwasserschutz, Oberflächengewässerschutz, Erosion
- Kompensation incl. CEF Maßnahmen und deren Umsetzung
- Ökologisches Bauen, Nutzung erneuerbarer Energie, Abwasser, Altlasten/Altstandorte, Abfallabfuhr
- Bodenordnung
- Versorgungstrassen
- Bodendenkmäler/Kulturdenkmäler
- Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Fläche / Belange der Landwirtschaft
- Positive raumordnerische Beurteilung
- Art und Maß der baulichen Nutzung
- Belange des fließenden und ruhenden Verkehrs, welches die Beauftragung/ Erstellung einer fachlichen Beurteilung nach sich zog, die noch in Bearbeitung ist.
Die aufgeworfenen Fragestellungen wurden abgearbeitet und sind in der Begründung bzw. dem Umweltbericht dargestellt. Die Begründung enthält Angaben zu:
- Standortwahl / Siedlungsentwicklung
- Städtebaulichem Konzept, Belangen des Brandschutzes
- Immissionsschutzrechtliche Fragestellungen
- Verkehrstechnischer Erschließung
- Wasserwirtschaftliche Belangen incl. Oberflächengewässer, Wasserschutzgebieten, Hinweise zur Beachtung der Grundwasserstände, Zisternen und offenen Regenrückhaltung für das Baugebiet
- Altlasten und Altstandorte, Abfallwirtschaft und Abwasserbeseitigung
- Energieversorgung
- Archäologischen Belangen und Denkmalschutz incl. Untersuchungsergebnissen einer Prospektion
- Gründordnung
- Belange des Bergbaus
- Bilanzierungen der Eingriffe incl. Bodenspezifische und die Zuordnung der vorgesehenen Kompensation incl. CEF Maßnahmen
Der Umweltbericht ermittelt und bewertet die umweltrelevanten Auswirkungen auf folgende Schutzgüter:
- Bedarf an Grund und Boden, incl. Bewertung der Flächeninanspruchnahme hinsichtlich der Landwirtschaft sowie Fachgutachterliche Betrachtungen zu Bodenbelangen
- Natürliche Grundlagen und deren Leistungsfähigkeit/Funktion im Landschaftshaushalt
- Schutzgüter: Geologie, Boden, Fläche; Klima; Wasserhaushalt; Flora und Fauna; Landschaft; Mensch; Kultur- und Sachgüter; deren Umweltauswirkungen sowie Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen sowie CEF Maßnahmen incl. deren Ausführung technisch und zeitlich sowie entsprechende Prognosen.
- Planungsalternativen
Es wird gemäß §§ 4a Abs. 6, 3 Abs. 2 S. 2 BauGB darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren dieser Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Am Sträßchen“ unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Bad Camberg den Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen.
Es wird ferner gemäß § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
- Plangebietsabgrenzung für den Bebauungsplan für den Bereich „Am Sträßchen“, Stadtteil Bad Camberg (ohne Maßstab). Teilgeltungsbereich
Die Lage der Abgrenzung hat keine Rechtsverbindlichkeit und kennzeichnet nur die Lage desPlanungsbereiches.
2. Plangebietsabgrenzung für den Bebauungsplan „Am Sträßchen“, Stadtteil Bad Camberg (ohne Maßstab). Teilgeltungsbereich 2 und 3
Die Lage der Abgrenzung hat keine Rechtsverbindlichkeit und kennzeichnet nur die Lage desPlanungsbereiches.
3. Plangebietsabgrenzung für den Bebauungsplan „Am Sträßchen“, Stadtteil Bad Camberg (ohne Maßstab). Teilgeltungsbereich 4
Die Lage der Abgrenzung hat keine Rechtsverbindlichkeit und kennzeichnet nur die Lage des Planungsbereiches.
4. Topographische Übersichtskarte (ohne Maßstab)
Die Lage der Abgrenzung hat keine Rechtsverbindlichkeit und kennzeichnet nur die Lage des Planungsbereiches.
Bad Camberg, den 25.11.2021
Magistrat der Stadt Bad Camberg
Jens- Peter Vogel, Bürgermeister