Rathaus der Stadt Bad Camberg

Aufstellung des Bebauungsplanes für den Bereich „Pfarrer-Neubig-Straße“, mit paralleler Flächennutzungsplanänderung im Stadtteil Würges


hier:   frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGB (Baugesetzbuch) und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB; sowie Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB- Regelverfahren

hier: erneute Bekanntmachung
In der bereits erfolgten Bekanntmachung am 31.03.2022 im Camberger Anzeiger wurden die Links zur Einsichtnahme auf der Homepage der Stadt Bad Camberg fehlerhaft wiedergegeben. Aus diesem Grund erfolgt vorliegend eine erneute Bekanntmachung. Die Auslegungsfrist wird entsprechend angepasst.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Camberg hat in ihrer Sitzung am 29.08.2018 die Aufstellung des Bebauungsplanes mit paralleler Flächennutzungsplanänderung für den Bereich „Pfarrer-Neubig-Straße“, Stadtteil Würges beschlossen.

Der Aufstellungsbeschluss für die Bauleitplanung "Pfarrer-Neubig-Straße" im Stadtteil Würges wurde am 20.09.2018 öffentlich bekannt gemacht.

Es wird darauf hingewiesen, dass für einen Teilbereich des Geltungsbereiches des angestrebten Bebauungsplanes eine Veränderungssperre erlassen, und ordnungsgemäß bekannt gemacht wurde. 

Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes sollen folgende allgemeinen Ziele und Zwecke verfolgt werden:

  • Für den bislang unbeplanten, von unterschiedlichen baulichen Nutzungen geprägten Bereich soll ein klarer städtebaulicher Rahmen geschaffen werden (Schaffung von Rechtssicherheit). Der Bereich soll einer geordneten städtebaulichen Nutzung zugeführt werden.
  • Mit Blick auf die östlich, südlich und südwestlich angrenzende Wohnbebauung sowie die im südlichen Bereich (Gebäude des Dorfgemeinschaftshauses) vorhandene Kindertagesstätte sollen die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse sichergestellt sowie den Wohnbedürfnissen der Bevölkerung planerisch Rechnung getragen werden.
  • Konfliktsituationen zwischen Nutzungen im zukünftigen Planbereich, sowie angrenzend daran bereits vorhandener Wohnnutzung, landwirtschaftlicher Nutzung im Südosten des Plangebietes und zukünftigen baulichen Nutzungen anderer Art mit nicht nur unerheblichem Störpotenzial im Planbereich sollen durch ein ausgewogenes Plankonzept vermieden werden. Insbesondere soll mit dem Bebauungsplan den heutigen Erfordernissen v. a. auch im Bereich des bestehenden Dorfgemeinschaftshauses im Hinblick auf die geplante Erweiterung des dortigen Kindergartens Rechnung getragen werden. Dazu soll ein adäquater Kinderspielplatz errichtet werden.
  • Der Nachfrage nach Bauflächen zur Eigentumsbildung von ansässigen Bürgern der Stadt im Stadtteilgebiet soll Rechnung getragen werden.
  • Das Ziel der Planung ist es einerseits Wohnbaufläche entlang der „Pfarrer-Neubig Straße“ neu auszuweisen, andererseits für die Grundstücke entlang der „Frankfurter Straße“ eine Bebauung in 2. Reihe, die teilweise bereits erfolgt ist, bauleitplanerisch und abschließend zu regeln. Weiterhin sollen die erforderlichen Regelungen hinsichtlich der bestehenden Nutzungen (Einzelhandel, landwirtschaftliche Nutzung, gewerbliche Nutzung und Gemeinbedarfsnutzung) erfolgen, um eine Standortsicherung für nicht störende und bereits etablierte Nutzungen zu erreichen, die sowohl die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse als auch die Wohnbedürfnisse von Familien mit Kindern berücksichtigt. Dies nicht zuletzt auch durch die Ausweisung entsprechender Gemeinbedarfsflächen innerhalb derer bereits ein Dorfgemeinschaftshaus, ein Kindergarten und eine kirchliche Einrichtung etabliert sind und die Ausweisung eines neuen Spielplatzes mit einem Angebot auch für Senioren.

Der betroffenen Öffentlichkeit wird gem. § 3 Absatz 1 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Fristen gegeben.

Zur Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung liegt der Vorentwurf des Bebauungsplanes mit der Begründung und der Aufforderung im Rahmen der Beteiligung gem § 4 Abs 1 BauGB zur Äußerung im Hinblick auf den erforderlichen Detaillierungsgrad / Untersuchungsumfang der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung für den Bereich des Bebauungsplanes „Pfarrer-Neubig-Straße“ in der Zeit vom:

02. Mai 2022 bis einschließlich 09. Juni 2022 (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung)

während der allgemeinen Dienststunden

            Dienstag von                          08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

            Donnerstag von                     08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

 

im Stadtbauamt, Verwaltungsgebäude III, Obertorstraße 10, I. Stock in Bad Camberg zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Während der Auslegungsfrist hat die Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.

Aufgrund der derzeitigen Situation hinsichtlich der Corona-Pandemie wird die Beteiligungsfrist auf 40 Tage ausgedehnt.

Während dieser Zeit können Stellungnahmen zu der Planung schriftlich/per E-Mail oder mündlich/fernmündlich zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Bad Camberg vorgebracht werden.

Die Planunterlagen sind innerhalb der angegebenen Fristen über das Internetportal der Stadt Bad Camberg:

https://www.bad-camberg.de/bauen-umwelt-wirtschaft/stadtplanung/bebauungsplaene-im-verfahren/wuerges/

sowie im zentralen Internetportal für die Bauleitplanung Hessen: https://bauleitplanung.hessen.de

Die amtliche Bekanntmachung ist vom Tag ihres Erscheinens bis Ende der Beteiligungsfrist: vom 21.04.2022 bis zum 09.06.2022, unter folgendem Link einsehbar:

https://www.bad-camberg.de/rathaus-politik/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen/

Aufgrund der CORONA- PANDEMIE wurde die Verwaltung für die Öffentlichkeit geschlossen, gem. Planungssicherstellungsgesetz vom 20. Mai 2020 wird jedoch dem Einsicht begehrenden Bürger geöffnet, wenn dieser sich ankündigt. Die Möglichkeit der telefonischen Termin-Vereinbarung (neben der Möglichkeit zur digitalen Einsichtnahme) vor dem Hintergrund der CORONA-PANDEMIE wird als geeignete Maßnahme angesehen dem interessierten, mündigen und aufgeschlossenen Bürger als zweckentsprechende Organisationsmaßnahme im Rahmen der Auslegung die Planunterlagen zur Einsicht zur Verfügung zu stellen. Die geltenden Hygienemaßnahmen sind zu beachten. Das Tragen einer Mund-Nase Maske ist vorgeschrieben.

Kontaktdaten sind:

Telefon:                        06434 - 202 610 oder 202 615

E-Mail:             Stadtbauamt@bad–camberg.de

Homepage:                  http://www.bad-camberg.de

zentrales Internetportal Bauleitplanung des Landes Hessen: https://bauleitplanung.hessen.de

Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden in der Zeit vom 11. April 2022 bis einschließlich 16. Mai 2022 beteiligt.

Die Erkenntnisse aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung fließen unmittelbar als (ggf. zusätzliches) Planungsmaterial in die weitere Planung ein.

Die eingebrachten privaten Stellungnahmen müssen lt. Gesetz weder protokolliert noch im Anschluss daran durch eine Mitteilung an die Betreffenden beantwortet werden, ob und in welchem Umfang die Planung die Diskussionsergebnisse aufgenommen hat.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Planungsbüro (Ingenieurbüro SLE Schönherr) mit der Durchführung des Verfahrens gem. § 4b BauGB beauftragt worden ist.

1.    Plangebietsabgrenzung für den Bebauungsplan für den Bereich „Pfarrer-Neubig-Straße“, Stadtteil Würges (ohne Maßstab).

Die Lage der Abgrenzung hat keine Rechtsverbindlichkeit und kennzeichnet nur die Lage des Planungsbereiches.

Plangebietsabgrenzung für den Bebauungsplan für den Bereich „Pfarrer-Neubig-Straße“, Stadtteil Würges (ohne Maßstab).












2.    Plangebietsabgrenzung für die Flächennutzungsplanänderung 05-2022, Stadtteil Würges (ohne Maßstab).

Die Lage der Abgrenzung hat keine Rechtsverbindlichkeit und kennzeichnet nur die Lage des Planungsbereiches.

Plangebietsabgrenzung für die Flächennutzungsplanänderung 05-2022, Stadtteil Würges (ohne Maßstab).

 












3.    Topographische Übersichtskarte (ohne Maßstab)

Die Lage der Abgrenzung hat keine Rechtsverbindlichkeit und kennzeichnet nur die Lage des Planungsbereiches.

Topographische Übersichtskarte (ohne Maßstab)










Bad Camberg, den 13.04.2022

Magistrat der Stadt Bad Camberg

(J. P. Vogel), Bürgermeister