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Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Bad Camberg-Erbach“ mit paralleler Flächennutzungsplanänderung 2019-2 der Stadt Bad Camberg
Hier: Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung gem. § 6 BauGB
Das Regierungspräsidium Gießen hat die, von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Camberg am 15.07.2021 in öffentlicher Sitzung festgestellte Änderung des Flächennutzungsplans 2019-2 für den Bereich „Solarpark Bad Camberg-Erbach“ mit Schreiben vom 02.02.2022 gemäß § 6 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt.
Die Genehmigung wird hiermit gem. § 6 Abs. 5 BauGB bekannt gemacht.
Die Planunterlagen zur Flächennutzungsplanänderung einschließlich der Begründung und dem Umweltbericht sowie der zusammenfassenden Erklärung über die Art und Weise wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, werden während der nachfolgenden allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt, Verwaltungsgebäude III, Obertorstraße 10, I. Stock in Bad Camberg, zu jedermanns Einsicht bereit gehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Aufgrund der CORONA- PANDEMIE wurde die Verwaltung für die Öffentlichkeit geschlossen, gem. Planungssicherstellungsgesetz vom 20. Mai 2020 wird jedoch dem Einsicht begehrenden Bürger geöffnet, wenn dieser sich ankündigt. Die Möglichkeit der telefonischen Vereinbarung (neben der Möglichkeit zur digitalen Einsichtnahme) vor dem Hintergrund der CORONA-PANDEMIE wird als geeignete Maßnahme angesehen dem interessierten, mündigen und aufgeschlossenen Bürger als zweckentsprechende Organisationsmaßnahme im Rahmen der Auslegung die Planunterlagen zur Einsicht zur Verfügung zu stellen. Die geltenden Hygienemaßnahmen sind zu beachten. Das Tragen einer Mund-Nase Maske ist vorgeschrieben.
Kontaktdaten sind:
Homepage: https://www.bad-camberg.de/rathaus-politik/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen/
https://www.bad-camberg.de/bauen-umwelt-wirtschaft/stadtplanung/bebauungsplaene/
zentrales Internetportal Bauleitplanung des Landes Hessen: https://bauleitplanung.hessen.de
Die Dienststunden der Stadtverwaltung sind
Dienstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Gemäß § 6a Abs. 2 BauGB wird die Flächennutzungsplanänderung (Planzeichnung nebst Begründung, Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung) auf der Internetseite der Stadt Bad Camberg (http://www.bad-camberg.de ) eingestellt und über das zentrale Internetportal des Landes Hessen zugänglich gemacht.
Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzungen der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs gemäß § 215 Abs. 1 unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des, die Verletzung begründenden, Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.
Es wird gem. § 3 Abs. 3 BauGB ergänzend zu dem Hinweis gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Plangebietsabgrenzung für die Flächennutzungsplanänderung 2019-2 Gemarkung Camberg, Das Plangebiet ist dreigeteilt und befindet sich innerhalb der Gemarkung Erbach, Flur 17 auf folgenden Flurstücken: 9/6, 10/2; 6/4, 7/4, 8/4; 10/4, 11/2, 12, 13 und 15 (ohne Maßstab). Die Lage der Abgrenzung hat keine Rechtsverbindlichkeit und kennzeichnet nur die Lage des Planungsbereiches.
Es wird bestätigt, dass der Inhalt der Flächennutzungsplanänderung mit dem/den hierzu ergangenen Beschluss/Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.
Die Flächennutzungsplanänderung 2019-2 für den Bereich „Solarpark Bad Camberg-Erbach“ wird mit dieser Bekanntmachung gem. § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) wirksam.
Bad Camberg, den 17.02.202
Magistrat der Stadt Bad Camberg
Jens-Peter Vogel, Bürgermeister