- Rathaus & Politik
- Stadt & Leben
- Bauen, Umwelt & Wirtschaft
- Kur & Tourismus
Ausscheiden eines Mitgliedes aus dem Ortsbeirat des Ortsbezirkes Bad Camberg-Kernstadt und Nachrücken einer Ersatzperson
Der auf Grund des Wahlvorschlages der Christlich Demokratischen Union Deutschlands -CDU- - am 14.03.2021 in den Ortsbeirat des Ortsbezirkes Bad Camberg-Kernstadt gewählte Bewerber
Herr Florian Schindler, Ostpreußenstraße 3, 65520 Bad Camberg
hat mit Schreiben vom 27.09.2022 sein Mandat niedergelegt.
Gemäß § 34 Abs. 3 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG), in Verbindung mit § 58 Abs. 2 Kommunalwahlordnung (KWO), stelle ich fest, dass die nächste noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlages der Christlich Demokratischen Union Deutschlands -CDU-
Frau Kathrin Vollenkemper, Robert-Koch-Straße 16, 65520 Bad Camberg
in den Ortsbeirat des Ortsbezirkes Bad Camberg-Kernstadt nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann gemäß § 34 Abs. 4 KWG in Verbindung mit § 25 KWG jede wahlberechtigte Person des Wahlbezirkes Bad Camberg-Kernstadt innerhalb einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch einer wahlberechtigten Person, die nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch 5 Wahlberechtigte unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem stellv. Wahlleiter, Herrn Thomas Ickstadt, Am Amthof 15, Zimmer 205, 65520 Bad Camberg, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Bad Camberg, 17.10.2022
gez. Thomas Ickstadt, stellv. Wahlleiter