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Ausscheiden eines Mitgliedes aus der Stadtverordnetenversammlung und Nachrücken einer Ersatzperson
Der auf Grund des Wahlvorschlages Bündnis 90/ Die Grünen am 14.03.2021 in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Camberg gewählte Bewerber
Herr Manfred Lindner, Hunsrückstraße 21, 65520 Bad Camberg
hat mit E-Mail vom 30.08.2022 sein Mandat niedergelegt.
Gemäß § 34 Abs. 3 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG), in Verbindung mit § 58 Abs. 2 Kommunalwahlordnung (KWO), stelle ich fest, dass der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages Bündnis 90/ Die Grünen
Herr Hans-Jürgen Geller, Cagenbergstraße 18, 65520 Bad Camberg
in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Camberg nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann gemäß § 34 Abs. 4 KWG in Verbindung mit § 25 KWG jede wahlberechtigte Person des Wahlbezirkes Bad Camberg innerhalb einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch einer wahlberechtigten Person, die nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch 5 Wahlberechtigte unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem stellv. Wahlleiter, Herrn Thomas Ickstadt, Am Amthof 15, Zimmer 205, 65520 Bad Camberg, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Bad Camberg, 09.09.2022
gez. Thomas Ickstadt, stellv. Wahlleiter