Rathaus der Stadt Bad Camberg

Entwidmung zweier Feldwege in der Gemarkung Würges, Flur 9, Flurstücke 81 und 84, Gemarkungsbezeichnung „Vor dem Sommergraben“


Der Magistrat der Stadt Bad Camberg hat in seiner Sitzung am 07.02.2022 beschlossen, für die Feldwege in der Gemarkung Würges, Flur 9, Flurstücke 81 und 84, Gemarkungsbezeichnung „Vor dem Sommergraben“ mit einer Größe von 310 m² und 317 m², das Entwidmungsverfahren einzuleiten.

Die Wege führen zu den Sommergräben und enden dort. Da der Weg entbehrlich ist, hat der Magistrat der Entwidmung zugestimmt. Alle noch verbleibenden landwirtschaftlichen Grundstücke in diesem Bereich sind durch umliegende Wege erreichbar. Durch die beabsichtigte Einziehung verliert das oben genannte Grundstück seine Eigenschaft als öffentliche Straße und der Gemeingebrauch erlischt. Etwaige widerrufliche Sondernutzungen entfallen.

Einwände gegen die beabsichtigte Einziehung der o.g. Feldwege in der Gemarkung Würges können mit Begründung innerhalb von drei Monaten nach dieser Veröffentlichung beim Magistrat der Stadt Bad Camberg, Am Amthof 15, 65520 Bad Camberg, vorgebracht werden.

Bad Camberg, 08.02.2022

Der Magistrat

Gez. Jens-Peter Vogel

Bürgermeister