- Rathaus & Politik
- Stadt & Leben
- Bauen, Umwelt & Wirtschaft
- Kur & Tourismus
Mandatsverzicht eines Mitglieds des Ortsbeirates des Ortsbezirkes Bad Camberg-Würges und Nachrücken keiner Ersatzperson
Der auf Grund des Wahlvorschlages Bündnis 90/ Die Grünen am 06.12.2022 in den Ortsbeirat des Ortsbezirkes Würges nachgerückte Bewerber
Herr Marvin Leon Haßler, Am Sportplatz 2, 65520 Bad Camberg
hat mit E-Mail vom 12.12.2022 auf sein Mandat im Ortsbeirat des Ortsbezirkes Würges verzichtet.
Gemäß § 34 Abs. 3 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) vom 07.03.2005 (GVBl. I Seite 197), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.12.2021 (GVBl. Seite 871) in Verbindung mit § 58 Abs. 2 Kommunalwahlordnung (KWO) stelle ich fest, dass es keinen weiteren Bewerber des Wahlvorschlages Bündnis 90/ Die Grünen gibt. Damit ist der Wahlvorschlag Bündnis 90/ Die Grünen des Ortsbeirates des Ortsbezirkes Würges erschöpft und es rückt kein Bewerber nach.
Gegen diese Feststellung kann gemäß § 34 Abs. 4 KWG in Verbindung mit § 25 KWG jede wahlberechtigte Person des Wahlbezirkes Würges innerhalb einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch einer wahlberechtigten Person, die nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch 5 Wahlberechtigte unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem stellv. Wahlleiter, Am Amthof 15, Zimmer 205, 65520 Bad Camberg einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Bad Camberg, 14.12.2022
gez. Thomas Ickstadt, stellv. Wahlleiter