Rathaus der Stadt Bad Camberg

Ordnung für das Partnerschaftskomitee der Stadt Bad Camberg


Nach Anhörung des Ausschusses für Kur, Kultur, Tourismus und des Haupt- und Finanzausschusses hat die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 16.11.2021 folgende Ordnung für das Partnerschaftskomitee der Stadt Bad Camberg beschlossen:

§ 1 Zusammensetzung

1.  Das Partnerschaftskomitee der Stadt Bad Camberg wird beim Magistrat der Stadt Bad Cam­berg gebildet. Der Magistrat schreibt zu Beginn der Wahlzeit die in § 1 Nr. 2 genannten Institutionen an und bittet, entsprechende Vertreter zu benennen. Anschließend entscheidet der Magistrat über die Zusammensetzung des Gremiums.

2.  Das Partnerschaftskomitee setzt sich wie folgt zusammen:

a) dem/der Stadtverordnetenvorsteher/in und je einem von der Stadtverordnetenversammlung zu benennenden Mitglied der in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen

b) dem/der Bürgermeister/in und dem/der Ersten Stadtrat/Stadträtin

c) dem/der Abteilungsleiter/in der Kurverwaltung und einem/einer Vertreter/in derStadtjugendpflege

d) einem/einer Ortsvorsteher/in als Vertreter der Ortsbeiräte

e) einem/einer Vertreter/in der ortsansässigen Schulen

f) bis zu fünf Vertreter/innen der Vereine und Institutionen

g) bis zu drei Bürger/innen, die sich für die Städtepartnerschaft mit der Stadt Chambray-lès-Tours und/oder die die Städtefreundschaft mit der Stadt Bad Sulza engagieren

3.  Die Mitglieder des Partnerschaftskomitees werden für die Wahlzeit der Stadtverordnetenver­sammlung berufen. Eine Hinzuziehung von sachkundigen Bürgern ist dem Partnerschaftsko­mitee erlaubt.

§ 2 Aufgaben

1.  Das Partnerschaftskomitee setzt sich zum Ziel, die Verschwisterung mit den Städten Chambray-lès-Tours und der freundschaftlich verbundenen Stadt Bad Sulza zu pflegen und weiter zu festigen.

2.  Bestehende Kontakte und Freundschaften auf Vereinsebene, von Schulen und Gruppen wer­den besonders gefördert.

3.  Partnerschaftskontakte mit anderen Städten und Gemeinden mit dem Ziele der europäischen Verständigung und Freundschaft werden angestrebt.

§ 3 Vorsitz

1.  Die Mitglieder des Partnerschaftskomitees wählen aus ihrer Mitte eine/n Vorsitzende/n.

2.  Ist der/die Vorsitzende verhindert, so vertritt der/die Bürgermeister/in bzw. sein/ihr Vertre­ter/in das Partnerschaftskomitee.

§ 4 Geschäftsführung

1.  Dem/der Vorsitzenden obliegt die Ausführung von Beschlüssen des Partnerschaftskomitees und die Wahrnehmung der laufenden Geschäfte.

2.  Bei der Durchführung partnerschaftlicher Kontakte ist das Partnerschaftskomitee an die von der Stadtverordnetenversammlung bewilligten und im Haushaltsplan eingestellten Mittel ge­bunden.

3.  Die Zahlung von Zuschüssen und die Förderung von Partnerschaftsaktivitäten bleibt dem Ma­gistrat vorbehalten. Der Magistrat kann sich dabei auf die Empfehlungen des Partnerschafts­komitees stützten.

4.  Zur Durchführung seiner Aufgaben bedient sich das Partnerschaftskomitee der Stadtverwal­tung, die Geschäftsstelle befindet sich bei dem Hauptamt der Verwaltung.

§ 5 Sitzungen

1.  Der/die Vorsitzende ruft das Partnerschaftskomitee nach Bedarf zu Sitzungen ein. Zur ersten Sitzung lädt der/die Bürgermeister/in ein. Mindestens zweimal im Jahr soll eine Sitzung statt­finden. Über den wesentlichen Inhalt der Sitzung ist eine Niederschrift zu fertigen.

2.  Die Sitzungen des Partnerschaftskomitees sind öffentlich.

§ 6 Inkrafttreten

Diese Ordnung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.

Zum gleichen Zeitpunkt tritt die am 27.09.2001 beschlossene Ordnung für das Partnerschaftskomitee der Stadt Bad Camberg außer Kraft.

Bad Camberg, 22.11.2021

Der Magistrat der Stadt Bad Camberg

gez. Jens-Peter Vogel, Bürgermeister