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Bekanntmachung der ersten Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023
Die nachstehende erste Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen wurde erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:
Erste Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bad Camberg
Die aufsichtsbehördliche Genehmigung zur 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bad Camberg für das Haushaltsjahr 2023 wird wie folgt erteilt:
- Die Inanspruchnahme des in § 3 der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 vorgesehenen Gesamtbetrages der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von bisher max. 1.060.000,00 Euro (in Worten: eine Million sechzigtausend Euro) wird in Höhe von nunmehr max. 3.125.000,00 Euro (in Worten: drei Millionen einhundertfünfundzwanzigtausend Euro) gemäß § 97a Nr. 3 HGO in Verbindung mit § 102 Abs. 4 HGO genehmigt.
- Die Inanspruchnahme des in § 2 der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 vorgesehenen Gesamtbetrages der Kreditaufnahme zur Finanzierung der Auszahlungen (Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen) des Finanzhaushaltes in Höhe von bisher max. 729.544,00 € wird in Höhe von nunmehr max.
3.155.698,00 €
(in Worten: drei Millionen einhundertfünfundfünfzigtausendsechshundertachtundneunzig Euro)
gemäß § 97a Nr. 4 HGO in Verbindung mit § 103 Abs. 2 HGO genehmigt.
3. Die Inanspruchnahme des in § 4 der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 festgesetzten Höchstbetrages der Liquiditäts- kredite in Höhe von max.
4.500.000,00
(in Worten: vier Millionen fünfhunderttausend Euro)
wird gemäß § 97a Nr. 5 HGO in Verbindung mit § 105 Abs. 2 HGO unverändert genehmigt.
4. Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Stadtwerke Bad Camberg wird von der Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bad Camberg nicht berührt. Die Vorgaben meiner Haushaltsgenehmigung für die Haushaltssatzung 2023 vom 6. März 2023 haben hinsichtlich des Eigenbetriebes unverändert Gültigkeit.
Limburg, den 03. November 2023
gez. Dr. T. Orth
Öffentliche Auslegung
Die erste Nachtragshaushaltssatzung und der erste Nachtragshaushaltsplan nebst Anlagen der Stadt Bad Camberg für das Haushaltsjahr 2023 liegt zur Einsichtnahme von
Montag, den 13. November 2023 bis Mittwoch, den 22. November 2023
im Rathaus Bad Camberg, Chambray-les-Tours-Platz 1, 65520 Bad Camberg, Zimmer 203 während den Dienststunden
Montag bis Mittwoch | von | 08.30 | Uhr | bis | 12.00 | Uhr | und |
|
| 14:00 | Uhr | bis | 15:30 | Uhr |
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Donnerstag | von | 08.30 | Uhr | bis | 12.00 | Uhr | und |
|
| 14:00 | Uhr | bis | 18.00 | Uhr |
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Freitag | von | 08.30 | Uhr | bis | 12.00 | Uhr |
|
öffentlich aus.
Bad Camberg, den 03.11.2023
Der Magistrat der
Stadt Bad Camberg
gez. Daniel Rühl, Bürgermeister
Erste Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bad Camberg für das Haushaltsjahr 2023
Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01. April 2005 (GVBI. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. März 2015, berichtigt am 22. April 2015 (GVBI. I S. 158/188) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Camberg am 19. September 2023 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
erhöht um | vermindert um | und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge | |||
gegenüber bisher | auf nunmehr festgesetzt | ||||
EUR | EUR | EUR | EUR | ||
a) | im Ergebnishaushalt | ||||
im ordentlichen Ergebnis | |||||
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 76.000 | 0 | 35.769.919 | 35.845.919 | |
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 67.025 | 0 | 36.536.382 | 36.603.407 | |
mit einem Saldo von | 8.975 | 0 | -766.463 | -757.488 | |
im außerordentlichen Ergebnis | |||||
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 0 | -2.000.000 | 3.000.000 | 1.000.000 | |
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 0 | 0 | 0 | 0 | |
mit einem Saldo von | 0 | -2.000.000 | 3.000.000 | 1.000.000 | |
mit einem Überschuss von | 8.975 | -2.000.000 | 2.233.537 | 242.512 | |
b) | im Finanzhaushalt | ||||
mit einem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit auf | 20.725 | 0 | 1.124.031 | 1.144.756 | |
und dem Gesamtbetrag der | |||||
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0 | -2.337.479 | 4.247.822 | 1.910.343 | |
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 101.900 | 0 | 5.012.990 | 5.114.890 | |
mit einem Saldo von | -101.900 | -2.337.479 | -765.168 | -3.204.547 | |
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 2.426.154 | 0 | 729.544 | 3.155.698 | |
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 7.500 | 0 | 1.088.407 | 1.095.907 | |
mit einem Saldo von | 2.418.654 | 0 | -358.863 | 2.059.791 | |
festgesetzt. |
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 729.544 € um 2.426.154 € erhöht und damit auf 3.155.698 € neu festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe 1.060.000 € um 2.065.000 € erhöht und damit auf 3.125.000 € neu festgesetzt.
§ 4
Der bisherige Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird nicht geändert
§ 5
Die Gemeindesteuern werden nicht geändert.
§ 6
Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Nachtragshaushaltsplans am 19. September 2023 beschlossene Stellenplan.
Bad Camberg, den 19. September 2023
Der Magistrat der Stadt Bad Camberg
gez. Daniel Rühl, Bürgermeister