Entwurf der Ersten Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bad Camberg für das Haushaltsjahr 2023


Der Entwurf der Ersten Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bad Camberg für das Haushaltsjahr 2023 mit Anlagen liegt gemäß § 97 ( 2 ) der Hessischen Gemeindeordnung(HGO) in der derzeit gültigen Fassung in der Zeit von 

Montag,  den 28. August 2023 bis Mittwoch,  den 06. September 2023

im Rathaus Bad Camberg, Chambray-les-Tours-Platz 1, Zimmer 104, während den nachfolgend aufgeführten Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus:

Montag bis Mittwoch

08:30 Uhr

bis

12:00 Uhr

und

 

14:00 Uhr

bis

15:30 Uhr

 

Donnerstag

08:30 Uhr

bis

12:00 Uhr

und

 

14:00 Uhr

bis

18:00 Uhr

 

Freitag

08:30 Uhr

bis

12:00 Uhr.

 

Bad Camberg, den 18.08.2023

Der Magistrat der Stadt Bad Camberg

gez. Daniel Rühl, Bürgermeister