Bebauungsplan „Bettenacker“, 3. Änderung, Stadtteil Erbach Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 13 BauGB


Allgemeines Ziel des 3. Änderungsplans des Bebauungsplans „Bettenacker“ ist, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Wohngebäudes zu schaffen. Die Eigentümer des unbebauten Grundstücks „Freiherr-vom-Stein-Straße 4“ möchten als Lückenschluss im ansonsten vollständig bebauten Straßenzug ein Wohnhaus errichten. Das Grundstück ist planungsrechtlich der Fläche für den Gemeinbedarf zugeordnet. Aus städtebaulicher Sicht ist die Festsetzung der Fläche für den Gemeinbedarf auf dem inzwischen privaten Antragsgrundstück als gegenstandlos anzusehen. Mit der Änderung des Bebauungsplanes werden die Voraussetzungen für den Neubau eines Wohnhauses in der Bestandsfläche geschaffen. Die 3. Änderung des Bebauungsplans „Bettenacker“ beschränkt sich auf eine Neufassung der textlichen Festsetzungen zu den zulässigen Nutzungen, einer Neufestsetzung der überbaubaren Flächen und der Neufestsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes. Die Planänderung berührt die mit dem bestehenden Bebauungsplan definierten Grundzüge der Planung nicht, das Verfahren erfolgt nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung.

Zum Zweck der Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie über die voraussichtlichen wesentlichen Auswirkungen der Planung besteht für jedermann die Möglichkeit, den Entwurf des Bebauungsplanes mit der zugehörigen Begründung in der Zeit vom

 

                 Montag, den 17.06.2024 bis einschließlich Freitag, den 19.07.2024

 

in Bad Camberg im Stadtbauamt, Verwaltungsgebäude III, Obertorstraße 10, 1. Stock während der allgemeinen Dienststunden

 Dienstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

 oder auch außerhalb dieser Zeiten nach Terminabsprache einzusehen.

Zusätzlich werden die Planunterlagen während der oben genannten Auslegungsfrist zu den allgemeinen Dienststunden im Foyer der allgemeinen Verwaltung, Verwaltungsgebäude I, Am Amthof 15, Erdgeschoss in Bad Camberg zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Fachliche Rückfragen und Erläuterungen sind ausschließlich im Stadtbauamt möglich.

 Die allgemeinen Dienststunden sind:

Montag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

und von

14:00 Uhr bis 15:30 Uhr

Dienstag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

und von

14:00 Uhr bis 15:30 Uhr           

Mittwoch von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

und von

14:00 Uhr bis 15:30 Uhr

Donnerstag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

und von

14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr.

 Es wird gemäß § 3 Abs. 2 S. 4 Nr. 4 auch darauf hingewiesen, welche anderen leicht zu erreichenden Zugangsmöglichkeiten für die Einsichtnahme in die ausgelegten Planungsunterlagen bestehen. Die amtliche Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen sind ebenfalls innerhalb der angegebenen Fristen über das Internetportal der Stadt Bad Camberg unter der Rubrik:

https://www.bad-camberg.de/rathaus-politik/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen/

sowie

https://www.bad-camberg.de/bauen-umwelt-wirtschaft/stadtplanung/flaechennutzungsplan-im-verfahren/

sowie im zentralen Internetportal für die Bauleitplanung Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de) einsehbar.

 

Darüber hinaus sind die Planunterlagen auch auf der Homepage des mit der Planbearbeitung beauftragten Büros Kubus eingestellt und können auch dort unter Aktuelle Beteiligungsverfahren eingesehen werden.

- Die Planbegründung

Die Begründung fasst die wasserwirtschaftlichen Belange für das Gebiet zusammen und trifft Aussagen zu Landwirtschaft, Bergbau, Kampfmitteln und Verkehr. Darüber hinaus werden die Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege dargestellt.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können gem. § 3 Abs. 2 S. 4 Nr. 1 BauGB Stellungnahmen zu den Planunterlagen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen gem. § 3 Abs. 2 S. 4 Nr. 2 BauGB elektronisch per E-Mail an die Adresse Stadtbauamt@bad-camberg.de abgegeben werden. Die Stellungnahmen können auch schriftlich und mündlich/fernmündlich unter den Telefonnummern 06434 - 202 611 zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Bad Camberg vorgebracht werden.

Über eingehende Stellungnahmen entscheidet die Stadtverordnetenversammlung. Die fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen werden dabei geprüft; das Ergebnis wird mitgeteilt. Haben mehr als 50 Personen Stellungnahmen mit im Wesentlichen gleichem Inhalt abgegeben, kann die Mitteilung dadurch ersetzt werden, dass diesen Personen die Einsicht in das Ergebnis ermöglicht wird; eine Einsicht ist in diesem Fall im Stadtbauamt der Stadt Bad Camberg, Verwaltungsgebäude III, Obertorstraße 10, 1. Stock zu den vorstehend angegebenen, allgemeinen Dienststunden möglich.

Es wird gemäß § 3 Abs. 2 S. 4 Nr. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren dieser Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung die Flächennutzungsplanänderung im Bereich „Bettenacker“ unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Bad Camberg den Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen.

Bad Camberg, den 11.06.2024

Der Magistrat der Stadt Bad Camberg

gez. Daniel Rühl, Bürgermeister