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Beschlussfassung über die grundhafte Erneuerung der Straße „Am Domricher Graben“ in Bad Camberg-Erbach
Gleichzeitig wurde festgestellt, dass diese Straße überwiegend dem Anliegerverkehr dient und der Anteil der Stadt Bad Camberg am beitragsfähigen Aufwand gemäß § 3 der Straßenbeitragssatzung 50 Prozent beträgt.
Die Heranziehungsbescheide werden den Grundstückseigentümern Mitte Januar zugestellt.
Bad Camberg, den 11.12.2024
Magistrat der Stadt Bad Camberg
gez. Daniel Rühl, Bürgermeister