Beschlussfassung über die grundhafte Erneuerung der Straße „Am Domricher Graben“ in Bad Camberg-Erbach


Gleichzeitig wurde festgestellt, dass diese Straße überwiegend dem Anliegerverkehr dient und der Anteil der Stadt Bad Camberg am beitragsfähigen Aufwand gemäß § 3 der Straßenbeitragssatzung 50 Prozent beträgt. 

Die Heranziehungsbescheide werden den Grundstückseigentümern Mitte Januar zugestellt. 

Bad Camberg, den 11.12.2024

Magistrat der Stadt Bad Camberg 

gez. Daniel Rühl, Bürgermeister