Satzung über die Erhebung von Parkgebühren auf öffentlichen Straßen und Plätzen


§ 1

Die in dieser Satzung festgelegten Gebühren gelten an den Parkscheinautomaten auf den in § 2 dieser Satzung genannten öffentlichen Straßen und Plätzen in der Stadt Bad Camberg und für den Verkauf von Parkkarten auf dem Parkplatz in Bad Camberg, Moselstraße / Caspar-Hofmann-Platz.

§ 2

(1) Eine Gebühr von 1,00 € für die erste angefangene Stunde. Für jede weiteren angefangenen 30 Minuten 0,50 € ist an Parkscheinautomaten in folgenden Straßen sowie auf folgenden Plätzen zu entrichten:

Parkplatz Rathaus, Am Amthof Obertorstraße zwischen Markplatz und Obertorturm, Parkplatz Bächelsgasse und Parkplätze Bächelsgasse, Parkplatz Kirchplatz und Parkplätze Pfarr- und Kirchgasse, Parkplatz Guttenbergplatz einschließlich Parkplätze Mauer- und Strackgasse, Parkplatz Neumarkt einschließlich Straße am Neumarkt.

(2) Eine Gebühr von 2,00 € pro 24 Stunden ist an dem Parkscheinautomaten für folgende Straßen zu entrichten: Moselstraße / Caspar-Hofmann-Platz.

(3) Für den Parkplatz Moselstraße / Caspar-Hofmann-Platz kann außerdem eine Monats- oder Jahresparkkarte erworben werden. Die Gebühr für die Monatsparkkarte beträgt 12,00 € und die Gebühr für eine Jahresparkkarte beträgt 130,00 €.

(4) Die gebührenpflichtige Parkzeit wird montags – freitags von 9.3o Uhr – 19.oo Uhr und samstags von 9.3o Uhr – 14.oo Uhr für die in Abs. 1 genannten Straßen und Plätze festgesetzt. Für die in Abs. 2 genannten Straßen wird die gebührenpflichtige Parkzeit von montags – samstags auf 24 Stunden festgesetzt. Sonn- und gesetzliche Feiertage sind von der Gebührenpflicht ausgenommen.

§ 3

Für alle Kurzparker der in § 2 Abs. 1 genannten Straßen und Plätze besteht eine Gebührenfreiheit von 30 Minuten. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Parkzeit von 30 Minuten überschritten wird.

§ 4

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Parkgebühren an Parkscheinautomaten vom 21.06.2010 außer Kraft.

Bad Camberg, den 02.07.2024

Der Magistrat der Stadt Bad Camberg

gez. Daniel Rühl, Bürgermeister