Weitergabe von Daten - Ihr Widerspruchsrecht


Dieses Recht haben Betroffene in nachfolgenden Fällen:  

  1. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
    Soweit Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können Sie der Datenübermittlung gemäß § 36 Abs. 2 Satz 1 BMG i.V. mit § 58 c Abs. 1 Satz 1 des Soldatengesetzes widersprechen.

  2. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person angehören
    Sie können der Datenübermittlung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG i.V. mit § 42 Abs 2 BMG widersprechen.

  3.  Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien und Wählergruppen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen
    Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG i.V. mit § 50 Abs. 1 BMG widersprechen.

  4. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk.
    Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG i.V. mit § 50 Abs. 2 BMG widersprechen.

  5. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage
    Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG i.V. mit § 50 Abs. 3 BMG widersprechen.

Der Widerspruch gegen die Weitergabe von Daten kann beim Bürgerbüro der Stadt Bad Camberg, Chambray-lés-Tours-Platz 1, 65520 Bad Camberg erhoben werden. 

Bad Camberg, den 05.12.2024

 gez.

Daniel Rühl, Bürgermeister