hier:
- Bekanntmachung zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) aufgrund
- Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Camberg hat in ihrer Sitzung am 21.03.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohnpark Mainstraße“ beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB hiermit bekannt gemacht.
Für das Gebiet wird ein Bebauungsplan nach dem Baugesetzbuch (BauGB) i. d. F. der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBI. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 20.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 394, aufgestellt. Aus den Übersichtskarten, welche als Abbildungen in diese Bekanntmachung genommen wird, ergibt sich die Lage im Stadtgebiet.
Das Verfahren wird gem. § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) im beschleunigten Verfahren durchgeführt.
Im Sinne einer sinnvollen städtebaulichen Planung soll im Zuge einer Nachverdichtung ein Mischgebiet aus-gewiesen werden, welches die Möglichkeit zur Bebauung zu Wohnzwecken auch durch Mehrfamilienhäuser und nicht störendem Gewerbe bietet und immissionsschutzrechtlich keine Konfliktbereiche schafft.
Der Flächennutzungsplan stellt im Plangebiet bereits Mischbaufläche dar. Der Bebauungsplan ist aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.
Der gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ausgelegte Bebauungsplanentwurf besteht aus der Plankarte sowie aus dem Textteil.
- Die Plankarte 1 umfasst den Geltungsbereich des Bebauungsplans, namentlich die folgend genannten Grundstücke in der Kernstadt: Flur 19, Flurstücke Nr. 112; 120/1; 120/2; 121//3; 121/4; 121/5; 96/3 tlw. (Mainstraße); 135 tlw. (Rheinstraße).
- Die gesamte Plankarte enthält die Planzeichnung als auch die textlichen Festsetzungen, die bauordnungsrechtlichen Gestaltungsvorschriften sowie Kennzeichnungen, nachrichtliche Übernahmen und Hinweise.
Der betroffenen Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Fristen gegeben. Der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich zugehöriger Begründung incl. Umweltbetrachtung werden in der Zeit vom
30.08.2024 bis einschl. 30.09.2024
(Dauer der Öffentlichkeitsbeteiligung: 32 Tage)
auf der Homepage der Stadtverwaltung veröffentlicht.
Die Unterlagen liegen in Bad Camberg im Stadtbauamt, Verwaltungsgebäude III, Obertorstraße 10, 1. Stock, zu jedermanns Einsichtnahme und Unterrichtung zusätzlich in Papierform öffentlich während der allgemeinen Dienststunden aus
Dienstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr.
Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Bzw. auch außerhalb dieser Zeiten nach Terminabsprache.
Als leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden die Planunterlagen während der oben genannten Auslegungsfrist zu den allgemeinen Dienststunden auch im Foyer der allgemeinen Verwaltung, Verwaltungsgebäude I, Im Amthof 15, Erdgeschoss in Bad Camberg zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Fachliche Rück-fragen und Erläuterungen sind ausschließlich im Stadtbauamt möglich.
Die allgemeinen Dienststunden sind:
Montag von 8:30 bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Dienstag von 08:30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Mittwoch von 08:30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Donnerstag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Es wird gem. § 3 Abs. 2 BauGB darauf hingewiesen, dass:
1. Stellungnahmen und Anregungen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist mündlich, zur Nieder-schrift oder schriftlich vorgebracht werden können.
2. Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg ab-gegeben werden können.
3. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unbe-rücksichtigt bleiben können.
4. Eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB in der Gemeindever-waltung besteht (siehe oben).
Über die fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen und eingegangenen Anregungen wird die die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Camberg nach Prüfung entscheiden. Das Ergebnis ist gem. den Vorgaben des § 3 Abs. 2 Satz 6 BauGB mitzuteilen bzw. kann während der Dienststunden im Bauamt der Kommune eingesehen werden.
Die zu veröffentlichenden Unterlagen sind zusätzlich wie folgt im Internet eingestellt und innerhalb der Veröffentlichungsfrist einsehbar:
- Internetportal Stadt Bad Camberg: https://www.bad-camberg.de/bauen-umwelt-wirtschaft/stadtplanung/bebauungsplaene-im-verfahren/
- zentrales Internetportal für die Bauleitplanung Hessen: https://bauleitplanung.hessen.de
Die amtliche Bekanntmachung ist vom Tag ihres Erscheinens bis Ende der Beteiligungsfrist wie folgt einsehbar:
- https://www.bad-camberg.de/rathaus-politik/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen/
- zentrales Internetportal für die Bauleitplanung Hessen: https://bauleitplanung.hessen.de
Es besteht prinzipiell an allen Werktagen in den Dienstzeiten die Möglichkeit zur telefonischen Ter-min-Vereinbarung, um im Rahmen der Auslegung die Planunterlagen stets zur Einsicht zur Verfügung zu stellen. Kontaktdaten sind:
Kontaktdaten sind: Stadtbauamt Telefon: 06434 – 202 611
E-Mail: Stadtbauamt @bad–camberg.de Homepage: http://www.bad-camberg.de
Die betroffenen Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange werden parallel zur Öffentlichkeit beteiligt.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Planungsbüro (Ingenieurbüro SLE Schönherr) mit der Durchführung des Verfahrens gem. § 4b BauGB beauftragt worden ist.
Im beschleunigten Verfahren (§ 13 a BauGB) gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahren nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 entsprechend.
Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.
Es wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen, da durch die Planung kein Vorhaben vorbereitet oder begründet wird,
- dass einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegt;
und weil anzuhalten ist
- dass keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nummer 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen;
- dass keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Be-grenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind,
- und dass der Schwellenwert von 20.000 m² Grundfläche unter Beachtung vom Kumulation durch die Änderung nicht überschritten wird.
Es wird darauf hingewiesen:
dass die Entwürfe der Bauleitpläne mit Begründung und den, nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB mindestens für die Dauer von 30 Tagen im Internet zu veröffentlichen sind sowie dass zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet eine oder mehrere andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen sind.
Es wird gemäß § 3 Abs. 2 S. 4 Nr.3 in Verbindung mit § 4a Abs. 5, BauGB darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren dieser Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Kommune den Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen.
Informationen zur Datenverarbeitung in der Bauleitplanung gemäß Artikel 13 und Artikel 15 der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO)
Im Rahmen der Abgabe verarbeitet die Kommune personenbezogene Daten nach § 3 Baugesetzbuch (BauGB) und Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Nr. e) Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt und im Rahmen der gemeindlichen Planungshoheit.
Im Rahmen einer Stellungnahme zu Bauleitplanverfahren werden persönliche Daten mit vollständigem Namen, Anschrift, Telefonnummer und E-Mailadresse benötigt, um den Umfang der persönlichen Betroffenheit oder das sonstige Interesse hinsichtlich des Bauleitplanverfahrens beurteilen zu können.
Alle Daten werden zur Bearbeitung der Stellungnahme verwendet. Zudem werden persönlichen Daten verwendet, um nach Abschluss der Beteiligung der Öffentlichkeit (nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch und § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch) während eines Bauleitplanverfahrens, die Stellungnehmer über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme und deren Berücksichtigung zu informieren.
Aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen beziehungsweise zugelassenen oder durch Ihre Einwilligung legitimierten Datenerhebung ist die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten rechtmäßig.
Sofern die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, haben betroffene Personen gem. Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung das Recht eine Auskunft über die sie betreffenden verarbeiteten Daten einzuholen und das Recht auf Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Datenverarbeitung zu, sowie das Recht, Widerspruch gegen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten einzulegen, bzw. die Einwilligung zur Datenverarbeitung zu widerrufen oder die Datenübertragung zu fordern. Sollte eine betroffene Person der Meinung sein, dass ein datenschutzrechtlicher Verstoß vorliegt, besteht das Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde.
Bad Camberg, den 22.08.2024,
Der Magistrat der Stadt Bad Camberg
Daniel Rühl
Bürgermeister
28. August 2024 von Catherine Striether