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Bebauungsplan „Oehlkaut“ in der Kernstadt hier: Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Bebauungsplanentwurf besteht aus dem in der Übersichtskarte aufgeführten Geltungsbereich. Dieser umfasst namentlich die Grundstücke Gemarkung: Camberg, Flur: 8, Flurstücke 21 (teilweise), 24 und 25 (teilweise).
Für die Flächen südlich der bestehenden Rastanlage Bad Camberg an der BAB 3 ist eine funktionale Ergänzung durch ein Verkehrsdienstleistungszentrum geplant. Aufgrund seiner Funktion und Zielsetzung ist das Vorhaben an einen autobahnnahen Standort gebunden. Auch wenn das Vorhaben lagegebunden ist, unterliegt es nicht der Privilegierung eines Vorhabens im Außenbereich. Zur Schaffung der bauplanungsrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen ist die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens erforderlich.
Zum Zweck der Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie über die voraussichtlichen wesentlichen Auswirkungen der Planung besteht für jedermann die Möglichkeit, den Entwurf des Bebauungsplanes mit der zugehörigen Begründung samt Umweltbericht sowie die sonstigen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, die im Rahmen der bisherigen Öffent-lichkeitsbeteiligung sowie der bisherigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen in der Zeit vom
Montag, den 17.06.2024 bis einschließlich Freitag, den 19.07.2024
in Bad Camberg im Stadtbauamt, Verwaltungsgebäude III, Obertorstraße 10, 1. Stock während der allgemeinen Dienststunden
Dienstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
oder auch außerhalb dieser Zeiten nach Terminabsprache einzusehen.
Zusätzlich werden die Planunterlagen während der oben genannten Auslegungsfrist zu den allgemeinen Dienststunden im Foyer der allgemeinen Verwaltung, Verwaltungsgebäude I, Am Amthof 15, Erdgeschoss in Bad Camberg zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Fachliche Rückfragen und Erläuterungen sind ausschließlich im Stadtbauamt möglich.
Die allgemeinen Dienststunden sind:
Montag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Dienstag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Mittwoch von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Donnerstag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr.
Es wird gemäß § 3 Abs. 2 S. 4 Nr. 4 auch darauf hingewiesen, welche anderen leicht zu erreichenden Zugangsmöglichkeiten für die Einsichtnahme in die ausgelegten Planungsunterlagen bestehen. Die amtliche Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen sind ebenfalls innerhalb der angegebenen Fristen über das Internetportal der Stadt Bad Camberg unter der Rubrik:
https://www.bad-camberg.de/rathaus-politik/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen/ sowie
https://www.bad-camberg.de/bauen-umwelt-wirtschaft/stadtplanung/bebauungsplaene-im-verfahren/
sowie im zentralen Internetportal für die Bauleitplanung Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de) einsehbar.
Darüber hinaus sind die Planunterlagen auch auf der Homepage des mit der Planbearbeitung beauftragten Büros Kubus eingestellt und können auch dort unter Aktuelle Beteiligungsverfahren eingesehen werden.
Folgende umweltbezogene Stellungnahmen und Umweltinformationen stehen zur Verfügung und können eingesehen werden.
- Die Planbegründung
Die Begründung fasst die verkehrstechnische Erschließung, Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft, sowie wasserwirtschaftliche Belange für das Gebiet zusammen. Weiterhin werden Aussagen zu Landwirtschaft, Bergbau, und Kampfmitteln getroffen, sowie die Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege dargestellt.
- Der Umweltbericht zur Bauleitplanung „Oehlkaut“, Stand März 2023, des Ingenieurbüros IBU:
Dieser Bericht bewertet den Bedarf an Grund und Boden, sowie Fachgutachterliche Betrachtungen zu Bodenbelangen und die Schutzgüter: Geologie, Boden, Fläche; Klima; Wasserhaushalt; Flora und Fauna; Landschaft; Mensch; Kultur- und Sachgüter; deren Umweltauswirkungen sowie Ausgleichsmaßnahmen.
- Ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zur Bauleitplanung „Oehlkaut“, Stand März 2024, des Ingenieurbüros IBU:
Dieser Fachbeitrag untersucht die Artengruppen und Biotopstruktur im Plangebiet und bewertet die Auswirkungen der Planung auf das Gebiet und trifft Maßnahmen zum Schutz der Tier- und Pflanzenarten sowie zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität.
- Umweltbezogene Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung (Landkreis - Fachdienst Landwirtschaft, Fachdienst Bauen und Naturschutz, Fachdienst Wasser-, Boden-, Immissionsschutz; Regierungspräsidium Gießen). Inhaltlich beziehen sich diese Stellungnahmen auf Fragen der Inanspruchnahme von Boden / Fläche und der naturschutzrechtlichen Eingriffsthematik. Diese Belange sind Gegenstand der fachgutachterlichen Untersuchungen zur Planung. Die Informationen aus den Stellungnahmen und die Untersuchungsergebnisse sind in den Festsetzungen des Bebauungsplanes berücksichtigt und inhaltlich in die Begründung und den Umweltbericht aufgenommen. Sie sind in der Abwägung zum Entwurfsbeschluss Gegenstand der Beratungen der Stadtverordnetenversammlung.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können gem. § 3 Abs. 2 S. 4 Nr. 1 BauGB Stellungnahmen zu den Planunterlagen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen gem. § 3 Abs. 2 S. 4 Nr. 2 BauGB elektronisch per E-Mail an die Adresse Stadtbauamt@bad-camberg.de abgegeben werden. Die Stellungnahmen können auch schriftlich und mündlich/fernmündlich unter den Telefonnummern 06434 - 202 611 zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Bad Camberg vorgebracht werden.
Über eingehende Stellungnahmen entscheidet die Stadtverordnetenversammlung. Die fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen werden dabei geprüft; das Ergebnis wird mitgeteilt. Haben mehr als 50 Personen Stellungnahmen mit im Wesentlichen gleichem Inhalt abgegeben, kann die Mitteilung dadurch ersetzt werden, dass diesen Personen die Einsicht in das Ergebnis ermöglicht wird; eine Einsicht ist in diesem Fall im Stadtbauamt der Stadt Bad Camberg, Verwaltungsgebäude III, Obertorstraße 10, 1. Stock zu den vorstehend angegebenen, allgemeinen Dienststunden möglich.
Es wird gemäß § 3 Abs. 2 S. 4 Nr. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren dieser Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Oehlkaut“ unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Bad Camberg den Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen.
Übersichtskarte: Lage des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Oehlkaut“
(Bildquelle: www.geoportal.hessen.de)
Bad Camberg, den 11.06.2024
Der Magistrat der Stadt Bad Camberg
gez. Daniel Rühl, Bürgermeister