Die nachstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich
bekannt gemacht.
Die nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) erforderliche Genehmigung der
Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen wurde erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:
Haushaltssatzung der Stadt Bad Camberg
Die aufsichtsbehördliche Genehmigung zur Haushaltssatzung der Stadt Bad Camberg
für das Haushaltsjahr 2024 wird wie folgt erteilt:
1. Die Inanspruchnahme des in § 3 der Haushaltssatzung festgesetzten
Gesamtbetrages der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von max.
9.442.000,00 Euro
(in Worten: neun Millionen vierhundertzweiundvierzigtausend Euro)
wird gemäß § 97a Nr. 3 HGO in Verbindung mit § 102 Abs. 4 HGO genehmigt.
2. Die Inanspruchnahme des in § 2 der Haushaltssatzung vorgesehenen Gesamtbetrages
der Kreditaufnahme zur Finanzierung der Auszahlungen (Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen des Finanzhaushaltes wird in Höhe von max.
7.727.391,00 Euro
(in Worten: sieben Millionen
siebenhundertsiebenundzwanzigtausenddreihunderteinundneunzig Euro)
wird gemäß § 97a Nr. 4 HGO in Verbindung mit § 103 Abs. 2 HGO genehmigt.
3. Die Inanspruchnahme des in § 4 der Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrages
der Liquiditätskredite in Höhe von maximal
4.500.000,00 Euro
(in Worten: vier Millionen fünfhunderttausend Euro)
wird gemäß § 97a Nr. 5 HGO in Verbindung mit § 105 Abs. 2 HGO genehmigt.
Bekanntmachung des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs Stadtwerke
Bad Camberg 2024
Der nachstehende Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 wird hiermit öffentlich
bekannt gemacht.
Die nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) erforderliche Genehmigung der
Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen wurde erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:
Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Stadtwerke Bad Camberg
Die aufsichtsbehördliche Genehmigung zum Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Stadtwerke
Bad Camberg für das Wirtschaftsjahr 2024 wird wie folgt erteilt:
1. Die Inanspruchnahme des in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der
Stadt Bad Camberg am 21. Dezember 2023 beschlossenen Höchstbetrages der
Kreditaufnahme für die Stadtwerke Bad Camberg (im Gesamt-Vermögensplan –
Wasser und Abwasser) von maximal
1.500.000,00 Euro
(in Worten: eine Million fünfhunderttausend Euro)
wird gemäß § 115 in Verbindung mit § 103 Hessische Gemeindeordnung (HGO)
genehmigt.
2. Die Inanspruchnahme des in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der
Stadt Bad Camberg am 21. Dezember 2023 beschlossenen Höchstbetrages der
Liquiditätskredite für die Stadtwerke Bad Camberg von maximal
650.000,00 Euro
(in Worten: sechshundertfünfzigtausend Euro)
wird gemäß § 115 HGO in Verbindung mit § 105 Hessische Gemeindeordnung
(HGO) genehmigt.
Limburg, den 29.02.2024
gez. Michael Köberle, Landrat
Öffentliche Auslegung
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan nebst Anlagen der Stadt Bad Camberg
für das Haushaltsjahr 2024 liegt zur Einsichtnahme vom
11. März 2024 bis 20. März 2024
im Rathaus Bad Camberg, Chambray-les-Tours-Platz 1, 65520 Bad Camberg, Zimmer 203
während den Dienststunden
Montag bis Mittwoch von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und
14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Donnerstag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und
14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
öffentlich aus.
Bad Camberg, 01.03.2024
Der Magistrat der
Stadt Bad Camberg
gez. Daniel Rühl, Bürgermeister
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024
Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBI. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 11. Dezember 2020 (GVBI. S. 915) hat die Stadtverordnetenversammlung der
Stadt Bad Camberg am 21. Dezember 2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
im Ergebnishaushalt:
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 36.954.790 €
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 37.440.547 €
mit einem Saldo von -485.757 €
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.000.000 €
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 0 €
mit einem Saldo von 1.000.000 €
mit einem Überschuss von 514.243 €
im Finanzhaushalt:
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.192.410 €
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 4.247.773 €
Auszahlung aus Investitionstätigkeit auf 12.076.167 €
mit einem Saldo von -7.828.394 €
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 7.727.391 €
Auszahlung aus Finanzierungstätigkeit auf 1.091.407 €
mit einem Saldo von 6.635.984 €
mit einem Finanzmittelüberschuss des Haushaltsjahres von 0 €
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2024 zur Finanzierung
von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird
auf 7.727.391 € festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2024 zur Leistung
von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
wird auf 9.442.000 € festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2024 zur rechtzeitigen
Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 4.500.000 €
festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt
festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 400 v.H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 400 v.H.
2. Gewerbesteuer auf 400 v.H.
Die Hebesätze für die Gemeindesteuern sind in einer Hebesatzsatzung festgesetzt.
Durch eine Hebesatzsatzung werden die Steuersätze von der Jährlichkeit der Haushaltssatzung
entkoppelt. Die Steuersätze behalten bis zu einer Änderung der Hebesatzsatzung
ihre Gültigkeit. Die Nennung der Hebesätze in der Haushaltssatzung hat
dann eine deklaratorische Bedeutung, auch wenn noch keine aufsichtsbehördliche
Genehmigung erteilt wurde.
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung am 21. Dezember 2023 als Teil des
Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
Bad Camberg, den 21. Dezember 2023 Der Magistrat der Stadt Bad Camberg
gez. Daniel Rühl, Bürgermeister
11. März 2024 von Catherine Striether