Gemeinsame Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bad Camberg


Tagesordnung:

  1. Eröffnung, Begrüßung, Totengedenken
  2. Feststellung der Anwesenheit
  3. Grußworte der Gäste
  4. Bericht Stadtbrandinspektor und Fachbereiche
  5. Verleihung der Anerkennungsprämien
  6. Verschiedenes

Anträge zur Jahreshauptversammlung müssen bis Samstag, den 15. März 2025, beim Stadtbrandinspektor, Rudolf Meuth, schriftlich vorliegen.

Es wird darauf hingewiesen, dass die gemeinsame Jahreshauptversammlung beschlussfähig ist, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder der Einsatzabteilungen anwesend ist.

 

Bad Camberg, den 28.02.2025

gez. Rudolf Meuth
Stadtbrandinspektor