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Politische Gremien
Politische Gremien
Die politischen Gremien einer Kommune beraten und entscheiden über Angelegenheiten, die die örtliche Gemeinschaft betreffen. Die Gremien setzen sich - mit Ausnahme des Bürgermeisters - entsprechend den Ergebnissen der Kommunalwahl zusammen.
Magistrat
Der Magistrat ist das Verwaltungsorgan der Stadt, das die laufenden Verwaltungsangelegenheiten steuert und die Beschlüsse der Stadtverordneten-versammlung umsetzt. Der Magistrat der Stadt Bad Camberg besteht aus dem hauptamtlichen Bürgermeister Daniel Rühl, dem ehrenamtlichen Ersten Stadtrat Peter Bermbach sowie 11 weiteren ehrenamtlichen Stadträten. Während der Bürgermeister direkt von den Bürgern der Stadt gewählt wird, erfolgt die Wahl des Ersten Stadtrates durch die Stadtverordnetenversammlung. Die übrigen Stadträte werden nach dem Kräfteverhältnis der Kommunalwahl von ihren Parteien benannt.
Stadtverordnetenversammlung
Die Stadtverordnetenversammlung ist das von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt gewählte oberste Organ der Stadt Bad Camberg. Über die Zusammensetzung diese Kommunalparlaments entscheiden die Bürgerinnen und Bürger bei der Kommunalwahl. Die Stadtverordnetenversamm-lung trifft die wichtigen Entscheidungen und überwacht die Verwaltung. Ihre Aufgaben ergeben sich aus der Hessischen Gemeindeordnung.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Camberg besteht aus 37 Stadtverordneten.
Die aktuelle Zusammensetzung:
17 Sitze CDU
11 Sitze SPD
7 Sitze Bündnis 90/Die Grünen
2 Sitze FDP
Ausschüsse
Die Stadtverordnetenversammlung kann zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse Ausschüsse aus ihrer Mitte bilden und Aufgaben, Mitgliederzahl und Besetzung der Ausschüsse bestimmen. Der Finanzausschuss muss gebildet werden. Die Ausschüsse erstatten über ihre Tätigkeit Bericht in der Stadtverordnetenversammlung. In Gelnhausen setzen sich die Ausschüsse nach dem Stärkeverhältnis in den Fraktionen zusammen. Die einzelnen Mitglieder werden benannt und können sich im Einzelfall durch andere Mitglieder ihrer Fraktion vertreten lassen. Die Vorsitzenden und ihre Stellvertreter werden in den konstituierenden Sitzungen in den Ausschüssen gewählt. Die kommunalen Themen, über die später gegebenenfalls in der Stadtverordnetenversammlung abgestimmt wird, werden in den Ausschüssen ausführlich beraten. Zum Teil holt das Gremium Expertenmeinungen ein, vereinbart Ortstermine etc. Die Ausschüsse geben der Stadtverordnetenversammlung Empfehlungen, können von dieser aber in Einzelfällen autorisiert werden, abschließend zu beraten.
Ortsbeiräte
Die Ortsbeiräte sind beratende Gremien mit gewissen Gestaltungsspielräumen, die die Verbindungsstelle zwischen den beschlussfassenden Organen und den Bürgern bilden. In der Regel nehmen die Ortsbeiräte Anregungen der Bürgerinnen und Bürger aus ihren jeweiligen Stadtteilen auf, erarbeiten Lösungsvorschläge und unterbreiten diese in Form von Anträgen oder Anregungen den Stadtverordneten. Ortsbeiräte werden in vielen Angelegenheiten, die ihren jeweiligen Stadtteil betreffen, gehört. Die/der Vorsitzende des Ortsbeirates wird auch als Ortsvorsteherin/Ortsvorsteher bezeichnet. Die Ortsbeiräte werden im Rahmen der Kommunalwahlen gewählt und bestimmen in ihren konstituierenden Sitzungen ihre Vorsitzenden und Stellvertreter.
Kontakt
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