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Bodenrichtwerte
Bodenrichtwerte
Anfang Juni haben wir vom Amt für Bodenmanagement folgende Informationen zum Thema Bodenrichtwerte erhalten. Wir bedauern diese Einschränkung beim Service für unsere Bürgerinnen und Bürger, haben aber leider keinen Einfluss auf diese Entscheidung.
Auszug aus dem Schreiben des Amtes für Bodenmanagement:
... anliegend übersende ich Ihnen die neuen Bodenrichtwertkarten (im PDF-Format) zum Stichtag 01.01.2022, die nur für den internen Dienstgebrauch genutzt werden dürfen. Die Dateien können ausgedruckt werden.
Bodenrichtwertkarten für die Präsentation auf der kommunalen Homepage werden von der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation (HVBG) nicht mehr angeboten. Sie können gerne Ihre Bürger und sonstigen Interessenten auf die Internetseite www.boris.hessen.de verweisen, auf der die aktuellen Bodenrichtwerte kostenfrei abgerufen werden können.
Weiterhin bietet die HVBG seit dem Februar diesen Jahres auf der Internetseite www.gds.hessen.de das Produkt „Bodenrichtwertauskunft“ an. Hier haben Interessierte die Möglichkeit Bodenrichtwerte zu den Stichtagen 01.01.2020 und 01.01.2022 auf der Grundlage der tagesaktuellen Liegenschaftskarte in Form eines Auszugs aus der Bodenrichtwertkarte und einer Auflistung der Information zu der Bodenrichtwertzone kostenfrei zu erhalten.
Eine weitere Möglichkeit bietet das Geoportal Hessen. Der folgende Link führt sie zu den Bodenrichtwerten
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