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Hochzeit
Hochzeit
Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt, in dessen Bezirk einer der Partner seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat. Die Anmeldung der Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor Ihrem Wunschtermin erfolgen. Dann kann die Eheschließung in einem Standesamt Ihrer Wahl (innerhalb Deutschlands) stattfinden. Für die Anmeldung werden Urkunden und Unterlagen benötigt. Welche Sie benötigen, erfragen Sie vorab im Standesamt.
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